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COVID-19 Informationen

Allgemeine Informationen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Eine Übersicht der veröffentlichen Dokumente des BMBWF:

https://www.bildung-wien.gv.at/service/gesundheit-und-sport/Aktueller-Stand-Corona-Ampel.html

Hygienemaßnahmen an der HTL Rennweg

Im Sinne einer guten Zusammenarbeit und der Gesundheit aller Personen, die sich in der HTL Rennweg aufhalten, ersuchen wir um Einhaltung der folgenden Hygienemaßnahmen.

Mund-Nasen-Schutz und Abstand
• Alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, haben dauerhaft einen den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz der Klasse FFP2 ohne Ausatemventil oder eine einem höheren Standard entsprechende Maske zu tragen.
• Mindestens einmal stündlich ist bei guter Durchlüftung eine Tragepause einzuhalten.
• Bei Lehrkräften und dem Verwaltungspersonal entfällt die FFP2-Masken-Pflicht, wenn alle sieben Tage das negative Ergebnis eines Antigen-Tests oder eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 vorgewiesen wird. Das Ergebnis ist bei der Schulärztin analog vorzulegen oder digital zu übermitteln (marion.kalb@bildung.gv.at). In diesem Fall haben sie dauerhaft einen den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Der Mund-Nasen-Schutz muss den Mund und die Nase nicht nur abdecken, sondern auch eng anliegen. Der Mund-Nasen-Schutz ist entweder mittels Gummi- oder Stoffbändern zu fixieren. Die Verwendung von Gesichtsvisieren ist nicht zulässig.
• In sämtlichen Bereichen des Schulgeländes ist während der gesamten Anwesenheit ein Mindestabstand von einem Meter zu wahren. Ausgenommen davon sind unvermeidbare Situationen in Unterrichtsräumen. Dabei ist der Zeitraum der Unterschreitung auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken.

Testungen
• Schülerinnen und Schüler haben am ersten Tag der Anwesenheit in der Anstalt in einer Woche verpflichtend einen anterio-nasalen Selbsttest („Nasenbohrertest“) unter Aufsicht einer Lehrkraft durchzuführen. Bei einem mehr als zweitägigen Schulbesuch innerhalb einer Woche ist ein weiterer Test durchzuführen. Schülerinnen und Schüler, die einer Testung nicht zustimmen sind von der Teilnahme am Präsenzunterricht ausgeschlossen.
• Schülerinnen und Schüler, die bereits an Covid-19 erkrankt waren und eine ärztliche Bestätigung oder einen Antikörpertest vorlegen, die/der nicht älter als sechs Monate ist, sind von der Teilnahme an der Testung befreit.
• Auch negativ getestete und vorerkrankte Schülerinnen und Schüler haben eine FFP2-Maske im Sinne des Punktes „Mund-Nasen-Schutz und Abstand zu tragen.
Betreten und Verlassen des Schulgebäudes
• Schulfremde Personen dürfen das Gebäude ausschließlich nach Terminvereinbarung mit einer Person der Einrichtung betreten. Sie haben sich beim Portier mit Namen und Telefonnummer in eine Liste einzutragen.
OPP, 210205_Corona_Schulgemeinschaft.docx, 07.02.2021 2/4
• Aussprachen und Beratungen mit Eltern von Schülerinnen und Schülern sind in elektronischer Form zu führen.
• Der Zugang in und der Abgang aus dem Schulgebäude und zu den Klassenräumen erfolgt ausschließlich über folgende Eingänge und Stiegenhäuser (vgl. auch beiliegenden Plan):
a. Zugang über Haupteingang
b. Zugang über das Notstiegenhaus
c. Zugang über den Eingang Landstraße
d. Lehrkräfte, die mit dem Kfz in der Schule parken, über den Hof durch den Eingang bei den Postkästen

Aufenthalt im Schulgebäude
• Alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, haben dauerhaft einen den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz im Sinne des Punktes „Mund-Nasen-Schutz und Abstand„ zu tragen.
• Beim Aufenthalt im Schulgebäude ist darauf zu achten, dass nur in notwendigen Fällen der Aufenthaltsraum gewechselt wird.
• Alle Räume sind alle 20 Minuten durch Öffnen von Fenstern und Türen mindestens 5 Minuten zu lüften.
• Im Sinne einer Verdünnung der Personendichte ist den Schülerinnen und Schülern von den Lehrkräften ausreichend Zeit zum Verlassen der Räume (Besuch Toiletten und Buffet) einzuräumen. Eine Personenkonzentration in den regulären Pausen ist zu vermeiden. In einer Freistunde sind die Hygieneregeln einzuhalten. Aufenthaltsort sind der jeweilige Klassenraum oder Freibereiche außerhalb des Schulgebäudes.
• Die Konsumation von Speisen und Getränken außerhalb der Klassenräume ist nur an den Tischen auf den Gängen und in der Aula sowie im Buffet zulässig. Dabei ist der Mindestabstand einzuhalten und nach dem Verzehr der Mund-Nasen-Schutz wieder zu tragen.
Schularbeiten
• Bei Schularbeiten muss ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Arbeitsplätzen eingehalten werden.
• Während der gesamten Dauer der Schularbeiten ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Werkstättenunterricht und Laborunterricht
• Soweit es mit den Sicherheitsvorschriften vereinbar ist, sind bei Verwendung von Maschinen und Geräten durch mehrere Personen geeignete Handschuhe zu tragen. Über die Vereinbarkeit mit den Sicherheitsvorschriften entscheidet die jeweilige Lehrkraft.
• Wenn die Bedienung von Maschinen und Geräten mit Handschuhen nicht möglich ist, ist eine gemeinsame Nutzung von Werkzeugen und anderen Unterrichtsmitteln durch mehrere Personen untersagt.

Desinfektion
• Beim Betreten des Schulgebäudes sind die Hände zu waschen bzw. mittels Desinfektionsmittel zu desinfizieren.
• Während des Schultages sind mehrmals täglich die Hände zu waschen, bzw. zu desinfizieren. Dies gilt insbesondere nach WC-Besuchen sowie Schnäuzen, Niesen oder Husten sowie beim Wechsel von Räumen.
• Am Ende des Unterrichtstages hat jeder Schüler seinen Sitz- und Arbeitsplatz unter Aufsicht der Lehrkraft der letzten Stunde zu desinfizieren. In Funktions- und Teilungsräumen hat die Desinfektion der Sitz- und Arbeitsplätze sowie der verwendeten Gegenstände vor Verlassen des Raumes zu erfolgen.

Ablauf bei einem Verdachtsfall (Person anwesend)

• Feststellung, dass Kontaktperson/Verdachtsfall.
• Meldung an Schulleitung und Schulärztin oder Sekretariat.
• Person ins Wartezimmer der Schulärztin (oder 251, 351) bringen, MNS und lüften!
• Kontaktpersonen werden gesondert weiter unterrichtet/betreut.

Meldepflicht

Die Schule ist in folgenden Fällen zu informieren:
• Wenn eine Schulperson unabhängig davon, ob ein Aufenthalt in der Schule war, als Verdachtsfall eingestuft und zur Testung angemeldet ist.
• Wenn eine Schulperson Kontakt zu externem positiven Fall hatte und daher als K1 einzustufen ist.
• Bei einer Statusänderung (positives oder negatives Testergebnis) und /oder einem Absonderungsbescheid

Hotlines

Coronavirus-Hotline der AGES: 0800 555 621 (0-24 Uhr)

Die AGES (Österreichische Agentur für Ernährungssicherheit) beantwortet Fragen rund um das Coronavirus (Allgemeine Informationen zu Übertragung, Symptomen, Vorbeugung)

Telefonische Gesundheitsberatung: 1450

Wenn Sie konkrete Symptome (Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Atembeschwerden) haben, bleiben Sie zu Hause und wählen Sie bitte die Gesundheitsnummer 1450 zur weiteren Vorgehensweise (diagnostische Abklärung). 0 bis 24 Uhr.

Coronavirus-Hotline der AGES: 0800 555 621 (0-24 Uhr)

Die AGES (Österreichische Agentur für Ernährungssicherheit) beantwortet Fragen rund um das Coronavirus (Allgemeine Informationen zu Übertragung, Symptomen, Vorbeugung)

Telefonische Gesundheitsberatung: 1450

Wenn Sie konkrete Symptome (Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Atembeschwerden) haben, bleiben Sie zu Hause und wählen Sie bitte die Gesundheitsnummer 1450 zur weiteren Vorgehensweise (diagnostische Abklärung). 0 bis 24 Uhr.

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